Das Arbeitsrecht ist die Summe der Rechtsregeln, die sich mit der in abhängiger Tätigkeit geleisteten Arbeit
beschäftigt. Es bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das im Arbeitsvertrag seine
Grundlage hat, aber auch auf das Verhältnis der im gleichen Betriebe zusammengeschlossenen Mitarbeitern zueinander,
auf die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie
auf das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat.
Das Arbeitsrecht hängt im besonderen Maße von der geltenden Wirtschaftsverfassung ab. Das gegenwärtige Arbeitsrecht
ist das Ergebnis einer über hundertjährigen Entwicklung. Diese ist durch drei große Leitlinien gekennzeichnet,
nämlich