Der Handel im Internet steigt rasant und damit leider auch die Anzahl der Rechtsverstöße. Nach einer Studie der
Europäischen Beobachtungsstelle für Informationstechnologie (Eito) sollen mehr als 50% aller Unternehmen E-Commerce
nutzen und 60% des Marketings über das Internet ablaufen.
Verbraucher- und Kundenschutz ist da besonders wichtig, zum Beispiel auch gegen Dialer-Programme
(Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er Mehrwertdienstenummern v. 9.8.2003) und unerwünschte
E-mail-Werbung (Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG v. 12.7.2002. In Deutschland soll unverlangte Werbung etwa 30%
des Mail-Datenverkehrs ausmachen, dpa-Meldung vom 17.7.2003.
Das Internetrecht umfasst ferner alle Regelungen im Zusammenhang mit Internet-Auktionen / Versteigerungen (z.B. eBay),
auch das Kauf- und Werkvertragsrecht, das Namens-, Kennzeichen- und Markenrecht (Domainnamen) sowie das Urheber- und
Wettbewerbsrecht.
Es befasst sich mit der Verantwortlichkeit der Domainvergabestelle, des Domain-Inhabers und der Störerhaftung.
Durch permanente Fortbildung bieten wir auch auf diesem schnelllebigen Gebiet optimale Rechtssicherheit.