Die Reform des Mietrechts soll den geänderten Lebensverhältnissen und den heutigen differenzierten
Wohnungsmarktsituationen besser Rechnung tragen und zu einem ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern
und Vermietern führen.
Die Vertragsparteien haben wieder mehr Raum für eigenverantwortliche Vertragsgestaltung.
Juristische Hilfestellung bieten wir bei der Erstellung oder Überprüfung von Mietverträgen für Vermieter
und Mieter und auch bei der Durchsetzung aller Ansprüche aus Mietverträgen.